Behandlungspflege und Grundpflege

Die Behandlungspflege gehört zur häuslichen Krankenpflege nach SGB V und umfasst alle ärztlich verordneten medizinischen Maßnahmen, die von Pflegefachkräften durchgeführt werden. Beispiele für Behandlungspflege: Medikamentengabe Wundversorgung und Verbandswechsel Injektionen (z.B. Insulin) Blutdruck‐ und Blutzuckerkontrollen Kompressionsstrümpfe an‐/ausziehen Katheter‐ und Stomaversorgung

Grundpflege (nach dem Leistungskatalog der Pflegeversicherung)

Die Grundpflege umfasst alle körperbezogenen Pflegemaßnahmen, die im SGB XI (SGB XII Hilfe zur Pflege) geregelt sind.

Sie unterstützt pflegebedürftige Menschen im Alltag und fördert Selbstständigkeit und Wohlbefinden.

Beispiele für Grundpflege:

Körperpflege (Waschen, Duschen, Zahnpflege)

Hilfe beim An‑ und Auskleiden

Unterstützung bei Ernährung und Trinken

Mobilisation (Aufstehen, Lagern, Gehen)

Unterstützung beim Toilettengang

Inga-Fatima Brychta

Koordinatorin für Wohn-Pflege-Gemeinschaften

Besichtigung & Beratung

Wenn Sie Interesse an einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft haben, können Sie uns gerne vorab besuchen. In Absprache mit der Angehörigensprecherin organisieren wir eine Besichtigung und stehen Ihnen für eine ausführliche Beratung zur Verfügung.

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