Behandlungspflege und Grundpflege
Grundpflege (nach dem Leistungskatalog der Pflegeversicherung)
Die Grundpflege umfasst alle körperbezogenen Pflegemaßnahmen, die im SGB XI (SGB XII Hilfe zur Pflege) geregelt sind.
Sie unterstützt pflegebedürftige Menschen im Alltag und fördert Selbstständigkeit und Wohlbefinden.
Beispiele für Grundpflege:
Körperpflege (Waschen, Duschen, Zahnpflege)
Hilfe beim An‑ und Auskleiden
Unterstützung bei Ernährung und Trinken
Mobilisation (Aufstehen, Lagern, Gehen)
Unterstützung beim Toilettengang

Inga-Fatima Brychta
Koordinatorin für Wohn-Pflege-Gemeinschaften
Besichtigung & Beratung
Wenn Sie Interesse an einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft haben, können Sie uns gerne vorab besuchen. In Absprache mit der Angehörigensprecherin organisieren wir eine Besichtigung und stehen Ihnen für eine ausführliche Beratung zur Verfügung.