Behandlungspflege und Grundpflege
Die Behandlungspflege gehört zur häuslichen Krankenpflege nach SGB V und umfasst alle ärztlich verordneten medizinischen Maßnahmen, die von Pflegefachkräften durchgeführt werden. Beispiele für Behandlungspflege: Medikamentengabe Wundversorgung und Verbandswechsel Injektionen (z.B. Insulin) Blutdruck‐ und Blutzuckerkontrollen Kompressionsstrümpfe an‐/ausziehen Katheter‐ und Stomaversorgung

Inga-Fatima Brychta
Koordinatorin für Wohn-Pflege-Gemeinschaften
Besichtigung & Beratung
Wenn Sie Interesse an einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft haben, können Sie uns gerne vorab besuchen. In Absprache mit der Angehörigensprecherin organisieren wir eine Besichtigung und stehen Ihnen für eine ausführliche Beratung zur Verfügung.